Handlungen, die eine Vielzahl beliebiger Personen erschrecken oder bedrohen, darunter Online-Morddrohungen, können künftig mit einer Haftstrafe belegt werden.
Die Nationalversammlung verabschiedete am Donnerstag einen entsprechenden Änderungsantrag zum Strafrecht.
In der Revision wurde ein neuer Straftatbestand „Einschüchterung der Öffentlichkeit“ eingeführt. Im Falle der Ankündigung wahlloser Straftaten gegen eine Vielzahl beliebiger Menschen droht demnach eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Won (13.900 Dollar).
Für Wiederholungstäter soll das Strafmaß um bis zu 50 Prozent verschärft werden.
Das geänderte Gesetz tritt sofort mit der Verkündung in Kraft.