Das Verfassungsgericht hat den Amtsenthebungsantrag der Nationalversammlung gegen Ministerpräsident Han Duck-soo zurückgewiesen.
Somit kann Han sofort an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und als kommissarischer Präsident dienen.
Das Verfassungsgericht verkündete am Montag sein Urteil im Amtsenthebungsverfahren gegen Han. Fünf der acht Richter meinten, dass der Antrag abgelehnt werden müsse. Einer forderte die Bestätigung des Antrags, während zwei dessen Verwerfung verlangten.
Vier der fünf Richter, die die Ablehnung forderten, befanden zwar Hans Zögerung mit der Ernennung von drei Kandidaten zu Verfassungsrichtern für gesetzes- und verfassungswidrig. Es lasse sich aber nicht feststellen, dass es sich um einen Verrat am Vertrauen des Volks handele. Daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein Grund zur Rechtfertigung der Absetzung vorliege.
Das Parlament forderte Hans Amtsenthebung, weil dieser sich mit Präsident Yoon Suk Yeol zur Ausrufung des Kriegsrechts am 3. Dezember verschworen oder den Schritt geduldet und Beihilfe geleistet habe. Dies wurde vom Gericht nicht akzeptiert.
Auch das Argument von Hans Verteidigung in Bezug auf das Quorum bei der Verabschiedung des Amtsenthebungsantrags im Parlament wurde nicht akzeptiert. Sie hatte die Verwerfung des Antrags gefordert, weil nicht das Beschlussquorum für einen Staatspräsidenten zur Anwendung gekommen sei, obwohl Han damals kommissarischer Präsident gewesen sei.
Das Verfassungsgericht hielt es für angemessen, für einen Amtsenthebungsantrag gegen einen Ministerpräsidenten, der die Befugnisse des Staatspräsidenten in Stellvertretung ausübe, ein Quorum auf Grundlage dessen eigentlichen Status anzuwenden.