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Politik

Oppositionsführer Lee in zweiter Instanz vom Vorwurf des Wahlgesetz-Verstoßes freigesprochen

Write: 2025-03-26 16:08:00Update: 2025-03-26 17:01:32

Oppositionsführer Lee in zweiter Instanz vom Vorwurf des Wahlgesetz-Verstoßes freigesprochen

Photo : YONHAP News

Lee Jae-myung, Vorsitzender der oppositionellen Demokratischen Partei, ist in der Berufungsinstanz vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Wahlgesetz freigesprochen worden.  

Dies entschied das Obergericht Seoul am Mittwoch und hob damit das Urteil der Vorinstanz auf. In erster Instanz war Lee zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. 

Das Richtergremium urteilte, dass es sich bei den betreffenden Äußerungen des Politikers nicht um falsche Tatsachen handele. 

Lee hatte 2021 im Zuge der Vorwahlen seiner Partei für die Präsidentschaftswahl gesagt, dass er den verstorbenen Kim Moon-ki, einen ehemaligen leitenden Angestellten des öffentlichen Unternehmens Seongnam Development Corporation, nicht gekannt habe. Er hatte zudem gesagt, dass die Änderung der Nutzungsart des Geländes eines Forschungsinstituts in Seongnam während seiner Amtszeit als Bürgermeister der Stadt auf Druck des Landministeriums erfolgt sei.  

Die Staatsanwaltschaft hatte Lee im September 2022 angeklagt, weil dieser nach ihrer Meinung damit falsche Informationen verbreitet habe. 

Im Falle einer Haftstrafe verliert Lee sein Abgeordnetenmandat. Zudem kann er dann bei den kommenden Wahlen nicht kandidieren. 

Die endgültige Entscheidung muss vom Obersten Gericht noch bestätigt werden.

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