Lee Jae-myung, Vorsitzender der Demokratischen Partei, muss sich weiteren Gerichtsverfahren stellen.
Am Mittwoch wurde er in zweiter Instanz vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Wahlgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kündigte jedoch Revision an.
In zweiter Instanz läuft noch ein Verfahren wegen Anstiftung zum Meineid. In erster Instanz war er freigesprochen worden.
Darüber hinaus läuft gegen Lee ein Prozess wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten in Seongnam und dem städtischen Fußballverein.
Zusätzlich zu diesen drei Prozessen in Seoul wird ein Verfahren am Bezirksgericht Suwon vorbereitet. Verhandelt wird der Vorwurf des missbräuchlichen Einsatzes einer Kreditkarte der Provinzverwaltung von Gyeonggi in seiner Zeit als Gouverneur. Im kommenden Monat wird darüber hinaus ein Gerichtsverfahren zu einem illegalen Geldtransfer des Unternehmens Ssangbangwool nach Nordkorea fortgesetzt.
Jedoch galt das Verfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Wahlgesetz als größtes Karriererisiko für den Spitzenpolitiker. Dass das Berufungsgericht die Verurteilung durch die erste Instanz vollständig aufhob, verschaffte ihm etwas Luft.