Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag den Antrag der Nationalversammlung auf eine Amtsenthebung von Justizminister Park Sung-jae abgelehnt.
Der Antrag wurde von acht Richtern einstimmig zurückgewiesen. Park kann somit seine Amtsgeschäfte umgehend wieder aufnehmen.
Es gebe weder Beweise noch objektive Daten, die belegen, dass Park den Präsidenten bei der Ausrufung des Kriegsrechts durch implizierte, stillschweigende Zustimmung unterstützt habe, hieß es zur Begründung.
Allein aufgrund einer Zusammenkunft in einem Safe House oder sicheren Unterschlupf des Präsidenten nach der Aufhebung des Kriegsrechts könne nicht davon ausgegangen werden, dass er an der Rebellion beteiligt gewesen sei, indem er sich um rechtliche Folgemaßnahmen bemüht habe, hieß es auch.
Die Nationalversammlung hatte am 12. Dezember einen Amtsenthebungsantrag gegen Park verabschiedet. Grund war, dass er sich am 3. Dezember auf einer Kabinettssitzung noch vor der Verhängung des Kriegsrechts durch den inzwischen abgesetzten Präsidenten Yoon Suk Yeol nicht gegen den Schritt ausgesprochen hatte. Am folgenden Tag hatte er in einem Safe House in Seoul mit dem ehemaligen Innenminister Lee Sang-min Folgemaßnahmen besprochen.