Die Friedensstatue zum Gedenken an die Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg in Berlin darf vorerst bis zum 28. September bleiben.
Der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo zufolge beschloss dies das Verwaltungsgericht in Berlin auf Antrag einer Bürgergruppe, die diese Statue aufgestellt hatte, auf eine einstweilige Verfügung.
Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte die Entfernung des Mahnmals mit dem Argument angeordnet, dass sich die Aufstellung der Skulptur auf die Interessen von Japans Außenpolitik auswirke. Das Verwaltungsgericht beurteilte, es könne nicht anerkannt werden, dass dies die Kunstfreiheit überwiege, solange keine konkreten Auswirkungen vorlägen.
Der Korea Verband hatte im vergangenen Oktober beim Verwaltungsgericht in Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Wirksamkeit der Beseitigungsanordnung des Bezirks Mitte auszusetzen. Das Bezirksamt hatte gefordert, die Skulptur mit Frist Oktober 2024 zu entfernen.