Das Verfassungsgericht hat die Nominierung von zwei Richterkandidaten für das Gericht durch den kommissarischen Präsidenten Han Duck-soo außer Kraft gesetzt.
Die Verfassungsrichter gaben am Mittwoch einstimmig dem Antrag eines Rechtsanwalts namens Kim Jung-hwan auf eine einstweilige Verfügung hierfür statt.
Han hatte am 8. April zwei Kandidaten für die vakant werdenden Richterämter am Verfassungsgericht nominiert. Daraufhin wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Anträge auf eine einstweilige Verfügung eingereicht. Denn es sei verfassungswidrig, dass ein kommissarischer Präsident hinsichtlich Nominierungen von Befugnissen eines Staatspräsidenten Gebrauch mache.
Die Aussetzung bleibt in Kraft, bis das Verfassungsgericht über eine von Kim eingereichte Verfassungsbeschwerde entscheidet. Die Beschwerde zielt darauf ab, dass eine Verfassungswidrigkeit der Ausübung der Befugnis zur Richterernennung durch Han bestätigt wird.
Aufgrund seiner Entscheidung vom Mittwoch wird das Verfassungsgericht zunächst mit sieben Richtern besetzt sein. Die Richter Moon Hyung-bae und Lee Mi-sun werden am Freitag aus dem Amt scheiden.