Die Rundfunkgebühren können künftig wieder gemeinsam mit der Stromrechnung erhoben werden. Dies betrifft Abgaben zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender KBS und EBS.
Die entsprechende Novelle des Rundfunkgesetzes wurde am Donnerstag in einer erneuten Abstimmung im Parlament verabschiedet.
Unter den insgesamt 299 abgegebenen Stimmen gab es 212 Fürstimmen, 81 Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Zwei Stimmen waren ungültig.
Für die Verabschiedung des Gesetzes musste zunächst die Mehrheit der 300 Abgeordneten anwesend sein. Anschließend war eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.
Die Gesetzesänderung war bereits am 26. Dezember letzten Jahres vom Parlament beschlossen worden. Choi Sang-mok, der damalige kommissarische Präsident und amtierende Finanzminister, hatte jedoch am 21. Januar das Gesetz mit einem Veto blockiert.