Im Strafprozess wegen des Vorwurfs des Hochverrats hat Ex-Präsident Yoon Suk Yeol auch beim zweiten Verhandlungstermin die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.
Im Mittelpunkt der zweiten Verhandlung am Montag stand, ob am 3. Dezember, dem Tag der Verhängung des Kriegsrechts, tatsächlich der Befehl erteilt worden war, ins Parlament einzudringen und Abgeordnete aus dem Gebäude herauszuzerren.
Yoons Rechtsvertreter stellten die Glaubhaftigkeit der Aussage von Cho Sung-hyun, Leiter der Ersten Sicherheitsgruppe des Kommandos zur Hauptstadtverteidigung infrage, dass er eine solche Anordnung vom damaligen Befehlshaber des Kommandos erhalten habe. Sie fragten, ob eine solche Anweisung tatsächlich möglich wäre.
Cho bekräftigte, dass er diese „unmögliche“ Anordnung von seinem damaligen Vorgesetzten tatsächlich erhalten habe.
Kim Hyung-ki, Leiter des Ersten Bataillons der Spezialkräfte, äußerte die Meinung, dass man die Demokratie habe schützen können, weil seine Untergebenen an jenem Tag vor Ort untätig geblieben seien.
Yoon behauptete erneut, dass es sich bei der Ausrufung des Kriegsrechts um die legitime Ausübung der Befugnisse des Präsidenten gehandelt habe. Das Kriegsrecht sei wie ein „wertneutrales Messer“, argumentierte er.