Südkorea hat die Quarantänepflicht für einheimische Geschäftsleute aufgehoben, die von einer kurzen Geschäftsreise aus China, Vietnam oder Kambodscha zurückkehren.
Die Maßnahme wurde mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage beschlossen und gilt seit dem gestrigen Mittwoch. Sollte die Geschäftsreise in eines dieser „Länder mit geringem Risiko in Bezug auf Covid-19“ weniger als zwei Wochen dauern, muss man sich nach der Rückkehr nicht in eine zweiwöchige Selbstquarantäne begeben.
Die Regierung will zudem darüber diskutieren, ausländischen Arbeitnehmern, die trotz der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis wegen ausgefallener Flüge nicht ausreisen können, vorübergehend saisonale Jobs zu beschaffen. Mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis für drei Monate dürften solche Gastarbeiter als Saisonarbeiter eingesetzt werden, so die Idee.
Am Freitag werden außerdem 70 weitere Südkoreaner, die im Irak gearbeitet hatten, zurückkehren.