Mitsubishi Heavy Industries hat laut einem Medienbericht gegen die Beschlagnahme seiner Vermögenswerte in Südkorea für die Entschädigung früherer Zwangsarbeiter erneut eine Beschwerde eingelegt.
Das berichtete Japan News Network (JNN) am Dienstag.
Nachdem ein südkoreanisches Gericht im Februar eine sofortige Beschwerde der japanischen Firma gegen den Schritt zurückgewiesen habe, habe sie eine erneute Beschwerde eingereicht, hieß es.
Mitsubishi erläuterte, dass die Frage der Zwangsrekrutierung zur japanischen Kolonialzeit nach seinem Verständnis durch das Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 vollständig und endgültig gelöst worden sei und dass keine Forderung zulässig sei.
Das südkoreanische Oberste Gericht hatte im November 2018 geurteilt, dass Mitsubishi einer Gruppe von Koreanern wegen der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit eine Abfindung zahlen müsse. Die Firma war dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
Daraufhin hatten die Kläger eine Zwangsvollstreckung beantragt, ein Gericht hatte dann die Vermögenswerte von Mitsubishi in Südkorea beschlagnahmt.