Ein Asylsuchender aus Afrika hat in einem Gerichtsverfahren gegen das südkoreanische Justizministerium gesiegt.
Nach Angaben aus Justizkreisen beantragte der Einwanderungsdienst des Ministeriums am Flughafen Incheon keine Revision gegen das Gerichtsurteil, nachdem die Behörde die Klage teilweise verloren hatte.
Die Behörde hatte Berufung eingelegt, nachdem ein von dem Asylsuchenden im März letzten Jahres eingereichter Antrag in erster Instanz akzeptiert worden war. Das Obergericht Seoul hatte im April die Berufung zurückgewiesen.
Der Kläger hatte sein Heimatland verlassen, nachdem über zehn Angehörige und Bekannte im Zuge einer politischen Verfolgung getötet worden waren. Er hatte einen Flug über Südkorea angetreten und war im Februar letzten Jahres am Flughafen Incheon angekommen.
Nach der Ankunft hatte er einen Asylantrag gestellt. Der Einwanderungsdienst am Flughafen habe jedoch seinen Antrag nicht entgegengenommen und dies damit begründet, dass ein Transferpassagier keinen Antrag auf einen Flüchtlingsstatus stellen dürfe, weil er nicht zur Einreise berechtigt sei, behauptete der Kläger.
Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz wurde es als gesetzwidrig eingestuft, dass die Behörde den Antrag nicht entgegengenommen hatte.