Ein Gericht hat ein Reisebüro zur Rückerstattung der Anzahlung für eine wegen der Covid-19-Ausbreitung stornierte Hochzeitsreise aufgefordert.
Das Bezirksgericht Incheon urteilte am Freitag in einer Klage gegen ein Reiseunternehmen zugunsten des Klägers. Die Firma solle dem Kläger die Anzahlung in Höhe von 400.000 Won (353 Dollar) und den Schadenersatz wegen Verspätung zurückzahlen.
Covid-19 zähle zu den im Standardvertrag für eine Auslandsreise genannten Naturkatastrophen, die eine Kündigung des Vertrags ermöglichten. Zudem stelle die Stornierung einer Reise angesichts der 14-tägigen Quarantänepflicht auch einen Befehl der Regierung dar, hieß es.
Angesichts der Quarantäne-Dauer und der Reisedauer sei es unmöglich gewesen, den Reisezweck zu verwirklichen. Daher könne der Kläger den Reisevertrag kündigen, ohne dem Reisebüro einen Schadenersatz zahlen zu müssen, so das Urteil.