Wer mit gefälschtem Ausweis fliegt, dem droht bald eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr kündigte am Dienstag an, dass entsprechende Änderungen des Gesetzes zur Flugsicherheit am Freitag in Kraft treten.
Demnach sieht Artikel 50 eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren für diejenigen vor, die für die Identitätsfeststellung einen gefälschten Ausweis vorzeigen.
Passagiere unter 19 Jahre, die über keinen Personalausweis verfügen, können mit anderen Urkunden, einschließlich einer Kopie der Einwohnerregistrierung und des Schülerausweises, ihre Identität feststellen lassen.
Minderjährige durften bisher nur nach einer Befragung ins Flugzeug einsteigen, wenn ihre Eltern mitreisten. Nun müssen sie auch in einem solchen Fall ein Ausweisdokument vorzeigen.
Wer an einem Flughafen im Land seine biometrischen Daten registrieren lässt, kann in den nächsten fünf Jahren ohne Ausweis die Identität feststellen lassen.