Die Nationale Menschenrechtskommission hat es als Menschenrechtsverletzung eingestuft, dass nach der Bestätigung einer Corona-Infektion bei einem Mann im Mai letzten Jahres sein Besuch von Nachtclubs bekannt gemacht worden war.
Die Menschenrechtskommission urteilte, dass die Persönlichkeitsrechte sowie Privatsphäre des Mannes verletzt worden seien.
Nach Angaben des Gremiums am Dienstag hatte der Mann eine Petition gegen eine Stadt eingereicht.
Personenbezogene Informationen wie Alter, Geschlecht, Wohnort, Arbeitsplatz und Besuch von Nachtclubs in Itaewon in Seoul, seien in übermäßigem Maße veröffentlicht worden. Das sei damit begründet worden, dass der Schritt für die Prävention der Infektionskrankheit erforderlich sei, hatte der Mann gesagt.
Die Kommission teilte mit, dass die Information über seinen Club-Besuch in Itaewon auch dann noch preisgegeben worden sei, als seine Identifizierung bereits möglich gewesen sei. Damit sei in ernster Weise gegen die Menschenrechte des Petitionsstellers verstoßen worden.
Das Gremium riet dem Bürgermeister der betroffenen Stadt dazu, Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Fälle zu ergreifen.
Es ist das erste Mal, dass die Menschenrechtskommission die Bekanntmachung der Informationen über Orte, die ein bestimmter Infizierter vor der Bestätigung der Ansteckung besucht hatte, als Menschenrechtsverletzung anerkannte.