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Gericht fordert von japanischer Regierung Einreichung von Vermögensverzeichnis für Entschädigung früherer Trostfrauen

Write: 2021-06-16 14:32:07

Thumbnail : YONHAP News

Ein südkoreanisches Gericht hat die japanische Regierung aufgefordert, ein Verzeichnis ihrer Vermögenswerte in Südkorea zu veröffentlichen. 

Einen entsprechenden Antrag von Opfern der Sexsklaverei der japanischen Armee billigte das Bezirksgericht Seoul Zentral.

Eine Gruppe von zwölf früheren sogenannten Trostfrauen hatte die japanische Regierung auf Entschädigung verklagt und im Januar vor Gericht gesiegt. 

Japan reagierte bislang nicht darauf. Daraufhin leiteten die Klägerinnen ein Verfahren für eine Abfindung durch die Veräußerung von Vermögenswerten der japanischen Regierung ein. Sie beantragten beim Gericht, zu veranlassen, dass die japanische Regierung eine Vermögensauskunft erteilt. 

Zur Begründung der Billigung des Antrags hieß es, dass eine Verschlechterung der Beziehungen zu Japan zum Zuständigkeitsbereich der Regierung gehöre, die für die Diplomatie zuständig sei. Die Judikative müsse nur Urteile gemäß den Rechtsgrundsätzen fällen. Damit wurde faktisch das jüngste Gerichtsurteil kritisiert, mit dem eine Entschädigungsklage von Opfern der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit mit Verweis auf eine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Südkorea und Japan zurückgewiesen worden war. 

Das Gericht ging zudem davon aus, dass das Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan, ein weiterer Streitpunkt, kein Hindernis darstelle. Mit Rücksicht auf einen Präzedenzfall des Obersten Gerichthofs zugunsten von Opfern der Zwangsarbeit hieß es, die Ansprüche von Opfern der Sexsklaverei auf eine Entschädigung seien mit dem Abkommen nicht abgegolten. 

Schließlich stellte das Gericht fest, dass die Frage der Trostfrauen eine Ausnahme der Staatenimmunität darstelle. Das Prinzip, dass Hoheitsakte eines Staates nicht von Gerichten eines anderen Staates verhandelt werden können, könne nicht ohne Weiteres zur Anwendung kommen, heißt es.

Richterin Park Hye-rim am Bezirksgericht Seoul Zentral sagte, dass einem Staat Privilegien abgesprochen werden müssten, sollte eine Abweichung von Normen, die von der internationalen Gemeinschaft festgelegt wurden, vorliegen. Daher sei der Antrag auf eine Zwangsvollstreckung in diesem Fall rechtmäßig, weil der Akt einer Ausnahme von der Staatenimmunität entspreche. 

Es gilt jedoch als sehr wahrscheinlich, dass die japanische Regierung auch der Forderung nach der Veröffentlichung des Vermögensverzeichnisses nicht nachkommen wird.

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