Der wegen Korruption verurteilte Vizevorsitzende von Samsung Electronics, Lee Jae-yong, ist mit einer fünfjährigen Beschäftigungsbeschränkung belegt worden.
Das Justizministerium informierte Lee am Montag über die Maßnahme.
Lee war im Januar in einem erneuten Verfahren in der Berufungsinstanz wegen des Vorwurfs der Bestechung in Höhe von 8,6 Milliarden Won, an der die frühere Präsidentin Park Geun-hye beteiligt war, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Da weder Lees Lager noch der zuständige Sonderstaatsanwalt Revision beantragte, ist das Urteil rechtskräftig.
Gemäß einem Gesetz zur Bestrafung von Wirtschaftskriminalität darf man bei einem mit dem Verbrechen eng zusammenhängenden Unternehmen nicht arbeiten, sollte man wegen Unterschlagung oder Veruntreuung von mehr als 500 Millionen Won verurteilt werden. Im Falle einer Haftstrafe gilt ein fünfjähriges Beschäftigungsverbot.
Daher kann Lee erst im zweiten Halbjahr 2027 ins Management zurückkehren, sollte er im Juli nächsten Jahres die verbleibende Haftstrafe abgesessen haben und freigelassen werden. Für eine sofortige Rückkehr ins Management braucht er eine Genehmigung des Justizministeriums.