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Mindestlohn für 2022 steigt auf 9.160 Won

Write: 2021-07-13 14:16:07

Thumbnail : YONHAP News

Der Mindestlohn für kommendes Jahr ist auf 9.160 Won (acht Dollar) pro Stunde festgesetzt worden.

Das entspricht einer Erhöhung um 440 Won oder fünf Prozent gegenüber diesem Jahr. Der monatliche Mindestlohn soll damit eine Million 914.440 Won (1.673 Dollar) betragen. 

Die Entscheidung sei nach einer Abstimmung getroffen worden, teilte die Mindestlohnkommission, ein Beratungsgremium für die Überprüfung und Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns, am Dienstag mit.

Der Mindestlohn für 2018 war um etwa 16 Prozent gestiegen, und auch im folgenden Jahr stieg der Mindestlohn zweistellig. Für dieses Jahr wurden lediglich 1,5 Prozent Anstieg ausgehandelt, so wenig wie nie zuvor. 

Für nächstes Jahr wurde mit fünf Prozent wieder eine stärkere Anhebung beschlossen, unter anderem aufgrund der Konjunkturerholung. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass für die Kleinunternehmer und Selbstständigen ein zweistelliger Zuwachs aufgegeben worden sei. 

Der Prozess bis zur Abstimmung verlief nicht reibungslos. Die Vertreter der Öffentlichkeit nannten am Montagabend 9.030 bis 9.300 Won als Kompromissvorschlag, um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen. 

Daraufhin verließen vier Vertreter der Arbeitnehmer, die dem Gewerkschaftsdachverband KCTU angehören, aus Protest den Sitzungssaal. Sie kritisierten die Regierung dafür, ihre Zusage zur Anhebung auf 10.000 Won nicht eingehalten zu haben. 

Den Vertretern der Arbeitnehmer und -geber gelang auch danach keine Annäherung. Die Vertreter der Öffentlichkeit schlugen 9.160 Won vor. Die Arbeitgeberseite wollte dies nicht akzeptieren, alle ihre Vertreter verließen den Sitzungssaal.

Die Vertreter der Öffentlichkeit brachten trotzdem eine Anhebung auf 9.160 Won zur Abstimmung. 23 Kommissionsmitglieder nahmen daran teil, der Vorschlag wurde mit 13 Fürstimmen bei zehn Enthaltungen angenommen. 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wollen sich mit der Entscheidung nicht abfinden. Laut der Arbeitnehmerseite reiche das Niveau bei Weitem nicht aus, um die Einkommensungleichheit zu beseitigen. Die Arbeitgeberseite kritisiert, dass die schwierige Lage der Kleinunternehmer infolge der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt worden sei. 

Beide Seiten können noch Einwände erheben. Der neue Mindestlohn wird spätestens am 5. August amtlich bekannt gemacht und ab 1. Januar nächsten Jahres gelten.

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