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Regierung knüpft neue Corona-Hilfen an Höhe der Krankenversicherungsbeiträge

Write: 2021-07-26 13:59:16

Thumbnail : YONHAP News

Die Regierung hat bei einer Sitzung zum zweiten Nachtragshaushalt am Montag Kriterien für die Auszahlung der neuen Corona-Hilfe vorgestellt. 

Den Zuschuss erhalten demnach die unteren 80 Prozent gemäß den im Juni gezahlten öffentlichen Krankenversicherungsprämien. Im Falle von Ein-Personen-Haushalten wurde der Nutznießerkreis jedoch erweitert. Für diese Gruppe gelten Jahreseinkünfte von bis zu 50 Millionen Won als Richtwert. 

Im Falle von Angestellten hat ein Zwei-Personen-Haushalt, dessen Krankenversicherungsbeitrag 191.100 Won nicht überschreitet, Anspruch auf den Zuschuss. Bei Drei-Personen-Haushalten liegt die Obergrenze bei 247.000 Won, bei Vier-Personen-Haushalten bei 308.300 Won. 

Im Falle von Doppelverdiener-Haushalten wird jedoch angenommen, dass es effektiv ein Mitglied mehr gibt. Für einen Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Mitgliedern wird somit der Richtwert für einen Drei-Personen-Haushalt mit nur einem Einkommensbezieher zugrunde gelegt. 

Für Versicherte, die nicht angestellt sind, werden Korrekturen vorgenommen, falls die gemeldeten Einkünfte im vergangenen Jahr verglichen mit 2019 geschrumpft waren. 

Menschen mit hohem Vermögen werden von der Corona-Hilfe ausgeschlossen, auch wenn sie mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Bedingungen für deren Erhalt erfüllen. Hatte das von der Besteuerung betroffene Vermögen im letzten Jahr 900 Millionen Won überschritten, oder hatten die Einkünfte aus Finanzvermögen über 20 Millionen Won betragen, besteht kein Anspruch. 

Die Regierung erklärte, dass Ende August konkret feststehen werde, wer die Hilfe beziehen könne. Den Zeitpunkt der Auszahlungen wolle sie nach einer Beratung mit den für die Seuchenbekämpfung zuständigen Behörden endgültig festlegen. 

Zugleich würden die Zuschüsse für Kleinunternehmer wegen ihrer pandemiebedingten Schäden auf bis zu 20 Millionen Won erhöht. Die Auszahlung werde im August beginnen, hieß es. Einen Verlustausgleich getrennt davon wolle die Regierung ab Ende Oktober ermöglichen. 

Ein Cashback für zehn Prozent der Konsumausgaben wird in Höhe von bis zu 100.000 Won pro Kopf im Monat und zwei Monate lang gewährt. Der Zeitpunkt wird unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens festgelegt.

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