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UNESCO drückt starkes Bedauern über Japans Nichteinhaltung von Versprechen zu Zwangsarbeit aus

Write: 2021-07-13 15:28:20

Thumbnail : YONHAP News

Japan hat nach Einschätzung der UNESCO seine Geschichte der Zwangsarbeit entstellt. 

Ein entsprechendes Schreiben zu Japans Industriestätten veröffentlichte das UNESCO-Welterbekomitee auf seiner Webseite. 

Darin steht, dass Japan nicht die Tatsache richtig bekannt gemacht habe, dass Koreaner in den 1940er Jahren in diesen Anlagen Zwangsarbeit verrichteten. Auch die Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer seien nicht ausreichend gewesen. 

Das Welterbekomitee äußerte darin starkes Bedauern darüber, dass Japan versprochene Folgemaßnahmen nicht umgesetzt hat. Es gilt als außergewöhnlich, dass die UNESCO, die gewöhnlich kein politisches Urteil abgibt, mit einem starken Ausdruck de facto eine Warnung erteilte. 

Japan hatte bei der Aufnahme seiner Industriestätten wie die Insel Hashima in die Welterbeliste 2015 versprochen, bekannt zu machen, dass viele Koreaner dort unter der Kolonialherrschaft Japans der Zwangsarbeit zum Opfer gefallen waren. 

Die damalige japanische Botschafterin bei der UNESCO, Kuni Sato, hatte gesagt, man werde bekannt machen, dass eine große Anzahl von Koreanern und Menschen aus anderen Ländern gegen ihren Willen dazu gezwungen worden seien, unter harten Bedingungen zu arbeiten. 

Im Rahmen des Versprechens hatte Japan im Juni letzten Jahres in Tokio ein Informationszentrum zu Industrieerbe eröffnet. Dort wird jedoch die Geschichte der Zwangsarbeit nicht vorgestellt. 

Daraufhin bildeten die UNESCO und der Internationale Rat für Denkmalpflege im Juni ein gemeinsames Untersuchungsteam, das eine Untersuchung zu dem Informationszentrum durchführte. In einem 60-seitigen Bericht steht, dass es an Maßnahmen mangele, die die Tatsche verstehen lassen, dass Koreaner in den 1940er Jahren Zwangsarbeit verrichtet hatten. 

Es wird erwartet, dass das Welterbekommitee seine auf diesem Bericht beruhende Entscheidung bei einer Sitzung nach dem 21. Juli annehmen werde.

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