Ereignisse auf der koreanischen Halbinsel

Koreanische Halbinsel von A bis Z

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Sechs-Parteien-Gespräche

Sechste Runde (zweite Sitzungsperiode)

Überblick

Überblick
Zeit und Ort 27. – 30. September 2007 (Peking, China)
Teilnehmer
  • Chun Yung-woo, Sonderbeauftragter für Angelegenheiten des Friedens und der Sicherheit auf der koreanischen Halbinsel
  • Kim Gye-gwan, Vizeaußenminister
  • Christopher Hill, Vizeaußenminister für Ostasien und den pazifischen Raum
  • Wu Dawei, Vizeaußenminister
  • Genichiro Sasae, Leiter der Abteilung Asien-Ozeanien des Außenministeriums
  • Alexander Losyukov, Vizeaußenminister (Russland)

Ergebnisse

Nach den vorangegangnen Treffen der Chefunterhändler der Verhandlungsparteien sowie den fünf Arbeitsgruppentreffen wurden für diese Runde der Gespräche große Erwartungen gehegt. Gleichzeitig hatte man auch erwartet, dass die Gespräche sich als schwierig herausstellen könnten, da die Unterhändler eine Einigung auf detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung der zweiten Phase der Denuklearisierungsmaßnahmen sowie auf deren Zeitrahmen erzielen sollten. Es kam schließlich eine Einigung auf einen Ablaufplan für die zweite Denuklearisierungsphase zustande. Hierdurch wurde ein weiterer Schritt hin zur Lösung der Nuklearproblematik innerhalb des Sechs-Parteien-Gespräche-Rahmenwerks getan.

Vereinbarungen

· Nordkorea wird die Unbrauchbarmachung seiner Nuklearanlagen bis zum 31. Dezember 2007 abschließen.
· Nordkorea wird seine Nuklearprogramme bis zum 31. Dezember 2007 deklarieren.
· Nordkorea hat sein Versprechen bekräftigt, weder Nuklearmaterialien noch Nukleartechnologie oder entsprechendes Fachwissen weiterzugeben.
· Nordkorea und die USA engagieren sich weiter für die Normalisierung ihrer diplomatischen Beziehungen.
· Nordkorea wird entsprechend der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 Wirtschafts-, Energie- und humanitäre Hilfen erhalten.
· Die sechs Parteien werden ein Ministertreffen abhalten.

Maßnahmen für die zweite Phase der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung

3. Oktober 2007

Die zweite Sitzungsperiode der sechsten Runde der Sechsergespräche wurde vom 27. bis zum 30. September 2007 unter Teilnahme der Volksrepublik China, der Demokratischen Volksrepublik Korea, Japans, der Republik Korea, der Russischen Föderation und der Vereinigten Staaten von Amerika in Peking veranstaltet.

Herr Wu Dawei, Vizeaußenminister der VRC; Herr Kim Gye-gwan, Vizeaußenminister der DVRK; Herr Kenichiro Sasae, Leiter der Abteilung Asien-Ozeanien des Außenministeriums Japans; Herr Chun Yung-woo, Sonderbeauftragter für Angelegenheiten des Friedens und der Sicherheit auf der koreanischen Halbinsel des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel der Republik Korea; Herr Alexander Losyukov, Vizeaußenminister der Russischen Föderation; und Herr Christopher Hill, Vizeaußenminister für Ostasien und den pazifischen Raum der USA, nahmen an den Gesprächen als Leiter ihrer jeweiligen Delegation teil.

Vizeaußenminister Wu Dawei hatte bei dem Treffen den Vorsitz inne.

Die Parteien hörten und billigten die Berichte der fünf Arbeitsgruppen. Sie bestätigten die Umsetzung der in der Vereinbarung vom 13. Februar festgelegten Anfangsmaßnahmen. Die Parteien waren sich einig, den Prozess der Sechs-Parteien-Gespräche entsprechend des bei den Treffen der Arbeitsgruppen erzielten Konsenses voranzubringen. Sie einigten sich auf Maßnahmen der zweiten Phase zur Umsetzung der Gemeinsamen Vereinbarung vom 19. September 2005, deren Ziel die nachweisliche und auf friedliche Weise erreichte Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel ist.

Ⅰ. Zur Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel

1. Die DVRK hat der Unbrauchbarmachung aller ihrer bestehenden gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom September 2005 und der Vereinbarung vom 13. Februar der Außerbetriebsetzung unterliegenden Nuklearanlagen zugestimmt. Die Unbrauchbarmachung des 5- Megawatt-
    Forschungsreaktors in Yongbyon, der Wiederaufbereitungsanlage (radiochemisches Labor) in Yongbyon und der Atombrennstabfertigungsanlage in Yongbyon wird bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein. Spezifische von der Expertenkommission empfohlene Maßnahmen werden von den Delegationsleitern gemäß der Prinzipien ihrer Annehmbarkeit durch alle Parteien; Wissenschaftlichkeit; Sicherheit; Nachweisbarkeit; und der Übereinstimmung mit internationalen Normen verabschiedet. Auf die Bitte der anderen Parteien hin werden die Vereinigten Staaten die Unbrauchbarmachungsmaßnahmen leiten und die anfänglichen Geldmittel für diese Maßnahmen bereitstellen. Als ersten Schritt werden die USA innerhalb der nächsten beiden Wochen die in die DVRK reisende Expertengruppe leiten, um die Unbrauchbarmachung vorzubereiten.
2. Die DVRK hat eingewilligt, gemäß der Vereinbarung vom 13. Februar bis zum 31. Dezember 2007 eine umfassende und genaue Deklaration aller ihrer Nuklearprogramme vorzulegen.
3. Die DVRK hat ihre Zusage, weder Nuklearmaterialien, Nukleartechnologie oder entsprechendes Fachwissen weiterzugeben, bekräftigt.

Ⅱ. Zur Normalisierung der Beziehungen zwischen betreffenden Ländern

1. Die DVRK und die Vereinigten Staaten sind auch weiterhin der Verbesserung ihrer bilateralen Beziehungen sowie der Hinwirkung auf eine diplomatische Beziehung in vollem Umfang verpflichtet. Beide Seiten werden ihren bilateralen Austausch ausweiten und das gegenseitige Vertrauen vertiefen. Eingedenk ihrer Verpflichtung zum Beginn des Prozesses der Deklassifizierung der DVRK als den Terrorismus unterstützender Staat sowie zur Voranbringung des Prozesses zur Beendigung der Anwendung des „Handel mit dem Feind“-Gesetzes auf die DVRK werden die USA ihren Verpflichtungen gegenüber der DVRK parallel zu den Maßnahmen der DVRK nachkommen. Dieser Prozess beruht auf dem bei den Treffen der Arbeitsgruppe zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der DVRK und den USA getroffenen Konsens.
2. Die DVRK und Japan werden gemäß der Erklärung von Pjöngjang aufrichtige Anstrengungen zur raschen Normalisierung ihrer Beziehungen auf der Grundlage des Ausgleichs im Hinblick auf bedauerliche Vorgänge der Vergangenheit sowie auf noch immer ungelöste wichtige Probleme unternehmen. Die DVRK und Japan haben sich verpflichtet, auf der Grundlage von intensiven bilateralen Beratungen konkrete Maßnahmen zu diesem Zwecke zu ergreifen.

Ⅲ. Zur Wirtschafts- und Energiehilfe für die DVRK

Gemäß der Vereinbarung vom 13. Januar wird Wirtschafts-, Energie- und humanitäre Hilfe bis zu einem Gegenwert von einer Million Tonnen HFO (inklusive der bereits gelieferten 100.000 Tonnen HFO) an die DVRK geliefert. Besondere Modalitäten werden im Rahmen von Beratungen durch die Arbeitsgruppe für Wirtschafts- und Energiekooperation festgelegt.

Ⅳ. Zum Sechs-Parteien-Ministertreffen

Die Parteien haben bekräftigt, dass zu einem geeigneten Zeitpunkt ein Ministertreffen in Peking veranstaltet werden wird. Die Parteien einigten sich darauf, vor dem Ministertreffen ein Delegationsleitertreffen abzuhalten, um die Tagesordnung des Treffens zu vereinbaren.

Verlauf der Gespräche

Mit der Veranstaltung der zweiten Sitzungsperiode der sechsten Runde der Sechsergespräche sind die Sechsergespräche wieder auf dem richtigen Weg. Die erste Sitzungsperiode der sechsten Runde der Sechsergespräche war im März 2007 ins Stocken geraten, da Nordkorea die Gespräche boykottiert hatte, weil die nordkoreanischen Gelder bei der „Banco Delta Asia“ in Macao nicht freigegeben worden waren.

  • Treffen der Chefunterhändler
    Die Chefunterhändler koordinierten die Vereinbarungen, die sie bei ihrem vorangegangenen Treffen im Juli in Peking getroffen hatten und beriefen die zweite Sitzungsperiode der sechsten Runde der Sechsergespräche im September ein. Bereits vor den Gesprächen waren die Erwartungen groß.
  • Arbeitsgruppentreffen
    Entsprechend der Vereinbarungen, die bei dem Treffen der Chefunterhändler im Juli getroffen worden waren, wurden fünf Arbeitsgruppentreffen veranstaltet, um die Details für die zweite Phase des Denuklearisierungsprozesses auszuarbeiten. Die fünf Arbeitsgruppen befassten sich mit den Themenkomplexen: Nordkorea und die USA; Normalisierung der Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA; Normalisierung der Beziehungen zwischen Nordkorea und Japan; Wirtschafts- und Energiekooperation; nordostasiatischer Friedens- und Sicherheitsmechanismus.
  • Ablaufplan für die zweite Phase der Denuklearisierung Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppentreffen koordinierten die Teilnehmer ihre Ansichten und nahmen eine detaillierte Vereinbarung bzw. einen Ablaufplan für die zweite Phase der in der Gemeinsamen Erklärung vom 19. September 2005 festgelegten Denuklearisierungsmaßnahmen an.
  • Die Vereinbarung vom 3. Oktober 2007
    Die Parteien begannen die Vereinbarung zu entwerfen. Nach Ende der Verhandlungen arbeitete China, das den Vorsitz bei den Gesprächen hatte, den Entwurf aus und ließ ihn den Parteien zukommen. Nach Abstimmungsgesprächen wurde die Vereinbarung bekanntgegeben.

Hauptgegenstände und Ergebnisse

  • Hauptgegenstände
    Die größte Aufgabe der Gespräche war die Entscheidung über die Modalitäten, den Umfang und die zeitliche Abfolge der Deklaration der Nuklearanlagen und Nuklearmaterialien sowie der Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen Nordkoreas und damit über die beiden zentralen Maßnahmen der zweiten Phase der Denuklearisierung. Ein weiteres Thema waren die Maßnahmen, die im Gegenzug zu den von Nordkorea erbrachten Maßnahmen erfolgen sollten, wie: die Leistung von Wirtschafts-, Energie- und humanitärer Hilfe an Nordkorea; die Entfernung Nordkoreas von der US-amerikanischen Liste der den Terrorismus fördernden Staaten sowie die Streichung Nordkoreas von der Liste der Staaten, die unter das US-Gesetz über den „Handel mit dem Feind“ fallen.
  • Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen
    Die Unterhändler mussten über den Umfang, die Vorgehensweise und die Frist für die Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen Nordkoreas entscheiden.

    ◆ Anlagen, die unbrauchbar gemacht werden sollen
    der 5-Megawatt-Forschungsreaktor in Yongbyon; die Wiederaufbereitungsanlage (radiochemisches Labor); die Nuklearbrennstabfertigungsanlage

    ◆ Frist für die Unbrauchbarmachung
    31. Dezember 2007

    ◆ Verfahrensweisen
    Die Chefunterhändler haben detaillierte Verfahrensweisen beschlossen, und dies unter der Maßgabe der Prinzipien
    - dass die Unbrauchbarmachung für alle betroffenen Parteien annehmbar ist
    - dass sie systematisch; sicher; überprüfbar und internationalen Normen entsprechend durchgeführt wird

    ◆ Leitung der Unbrauchbarmachungsmaßnahmen
    Die USA werden die Unbrauchbarmachungsmaßnahmen leiten und in der Anfangsphase die notwendigen Geldmittel bereitstellen. Eine von den USA geleitete Gruppe von Nuklearexperten wird Nordkorea in den folgenden beiden Wochen besuchen.
  • Nukleardeklaration
    Um das heikle und komplizierte Problem der Deklaration des nordkoreanischen Nuklearprogrammes zu lösen, haben sich die Parteien auf die Prinzipien der
    a) kompletten und
    b) exakten
    Deklaration geeinigt. Die Frist für die Deklaration ist
    c) der 31. Dezember 2007.
    Doch die Parteien werden noch detailliertere Maßnahmen ausarbeiten müssen, so etwa in Bezug auf den genauen Umfang und die konkreten Verfahrensweisen der Deklaration des nordkoreanischen Nuklearprogramms.
  • Nukleare Proliferation
    Die USA hegen den Verdacht, dass Nordkorea nukleare Proliferation betreibt. Nordkorea hingegen weist diesen Verdacht von sich. Es war für die beiden Seiten sehr schwierig, in dieser Frage zu einer Einigung zu gelangen. Aufgrunddessen ist in der Gemeinsamen Erklärung dieser recht vage gehaltene Satz zu finden: „Die Demokratische Volksrepublik Korea bekräftigt ihre Verpflichtung, keine Nuklearmaterialien, Nukleartechnologie oder nukleares Fachwissen weiterzugeben.“ Die Proliferationsproblematik kann daher zu jeder Zeit wieder Aktualität erlangen.
  • Entfernung Nordkoreas von der US-Liste der den Terrorismus unterstützenden Staaten
    Nordkorea betrachtet diesen Schritt als wichtigste Vorbedingung zur Aufgabe seiner nuklearen Bestrebungen. Andererseits werden die USA in dieser Frage schwerlich nachgeben, da sie sonst ein gewichtiges Druckmittel gegen Nordkorea verlieren würden. Die Unterhändler einigten sich auf die Formulierung: „Die USA werden den Prozess ‚beginnen’, indem sie die DVRK nicht weiter als einen den Terrorismus unterstützenden Staat betrachten.“ Dies lässt die Option offen, diesen Schritt an Entwicklungen in zukünftigen Verhandlungen zu knüpfen, wie etwa den Fortschritt bei der Deklaration und der Unbrauchbarmachung des nordkoreanischen Nuklearprogrammes.

Bewertung

Es ist bedeutsam, dass es den Atomunterhändlern gelungen ist, einen detaillierten und pragmatischen Ablaufplan für den Beginn der Denuklearisierungsphase auszuarbeiten. Nordkorea hatte in der ersten Phase seine mit der Nukleartechnik verbundenen Anlagen abgeschaltet und weitere Entscheidungen aufgeschoben. In der zweiten Phase hingegen wird der Norden in die tatsächliche Denuklearisierungsphase eintreten, indem er seine Nuklearanlagen unbrauchbar macht und seinen Nuklearbestand deklariert. In Bezug auf diesen Prozess werden die Unterhändler eine Unzahl von heiklen und kniffligen Problemen zu lösen haben.

Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunde sind nicht vollständig zufriedenstellend, doch der detaillierte Ablaufplan verdient Lob. Er benennt die spezifischen Maßnahmen zur Unbrauchbarmachung des nordkoreanischen Nuklearprogrammes und die dem Norden im Gegenzug zu leistenden Anreize.

Die Gemeinsame Erklärung nennt auch eine konkrete Frist für den Abschluss der Deklaration und Unbrauchbarmachung der nordkoreanischen Nuklearprogramme: den 31. Dezember 2007. Hier zeigt sich der Wille der Verhandlungsparteien, dem Ablaufplan Triebkraft zu geben.

Eine Gruppe von Nuklearexperten wird die Standorte von Nuklearanlagen in Nordkorea besuchen müssen und sich mit nordkoreanischen Wissenschaftlern beraten müssen, um die mit der Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen verbundenen technischen Probleme zu lösen. Die Nukleardeklaration kann sich – ähnlich der Auseinandersetzung um die nordkoreanischen Gelder bei der „Banco Delta Asia“ - in der Zukunft als strittiger Punkt erweisen, da die Atomunterhändler die Verhandlungen über die konkreten Modalitäten der Deklaration auf die Zeit nach zusätzlichen Verhandlungen zwischen Nordkorea und den USA verschoben haben.

Dennoch kann die zweite Sitzungsperiode der sechsten Runde der Sechsergespräche und damit die Vereinbarung vom 3. Oktober als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer friedlichen Lösung der Nuklearproblematik um Nordkorea gesehen werden.

Aussichten und Aufgaben

Dank der Vereinbarung vom 3. Oktober macht die Entwicklung hin zu einer Lösung der Nuklearproblematik um Nordkorea große Forschritte. Die beteiligten Länder werden nun in die Phase eintreten, in denen die Verhandlungsergebnisse in die Tat umgesetzt werden. Doch die Erfahrung lehrt, dass es im Verlaufe von Verhandlungen mit Nordkorea zu jeder Zeit zu unerwarteten Rückschlägen kommen kann – wie das der Casus BDA („Banco Delta Asia“) bewiesen hat. Eine weitere wichtige Aufgabe wird sein, potentielle Hindernisse, die zukünftige Verhandlungen behindern könnten, aus dem Weg zu schaffen.

  • Umfang der Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen
    Die Vereinbarung nennt sämtliche unbrauchbar zu machenden Nuklearanlagen. Allerdings wird eine Expertengruppe weitere Details festlegen müssen, wie etwa die konkreten unbrauchbar zu machenden Anlagen, Teile und Einrichtungen sowie die zur Unbrauchbarmachung anzuwendenden Verfahren. Im Verlaufe dieses Prozesses kann es jederzeit zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
  • Deklaration der Nuklearprogramme
    Man geht allgemein davon aus, dass es zu einem zähen Ringen zwischen Nordkorea und den USA um die Nukleardeklaration des Nordens – und damit um das komplizierteste und heikelste Problem kommen wird.
  • Streichung Nordkoreas von der US-Liste der den Terrorismus fördernden Staaten
    Die Streichung Nordkoreas von der Liste der den Terrorismus fördernden Staaten ist verbunden mit der Deklaration und Unbrauchbarmachung der Nuklearanlagen Nordkoreas. Die Zurverfügungstellung von Wirtschafts-, Energie- und humanitärer Hilfe für Nordkorea wird hingegen kaum Probleme bereiten.