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IMO: Keine rechtliche Grundlage für Bestrafung unangemeldeter Satellitenstarts

Nachrichten2023-06-07
IMO: Keine rechtliche Grundlage für Bestrafung unangemeldeter Satellitenstarts

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) kann nach eigenen Angaben unangekündigte Satellitenstarts nicht bestrafen.

Es gebe innerhalb der Organisation keine Bestimmungen, nach denen Nordkorea bestraft werden könne, wenn es ohne vorherige Mitteilung einen Satellitenstart vornehme. 

Die IMO-Konvention sehe keinen Auftrag oder andere Mittel zur Bestrafung gleich welcher Art vor, teilte das Sprecherbüro der Organisation am Dienstag gegenüber dem US-Sender Radio Free Asia (RFA) mit. 

Die IMO könne bei Bedarf ihren Mitgliedsländern Korrekturmaßnahmen empfehlen, Strafen könne sie aber nicht verhängen, hieß es.

Nachdem Nordkorea am 31. Mai nach eigener Darstellung einen militärischen Aufklärungssatelliten gestartet hatte, verurteilte die IMO den Start mittels einer Resolution.

Nordkorea hatte anschließend angedeutet, die IMO künftig nicht mehr vorher über Satellitenstarts informieren zu wollen. 

[Photo : KBS News]

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