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Hintergrund

Drei weitere ILO-Kernübereinkommen in Kraft getreten

2022-04-23

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Drei Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind am Mittwoch in Südkorea in Kraft getreten.


Die acht Kernübereinkommen oder Kernarbeitsnormen sind die konkrete Ausgestaltung der vier Prinzipien der ILO, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung hinsichtlich Beschäftigung und Beruf. Mit der einstimmigen Annahme der "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" im Jahr 1998 bekannten sich alle Mitgliedsstaaten zu diesen Übereinkommen.


Die drei Konventionen, die diesmal in Südkorea ihre Gültigkeit erlangt haben, sind das Übereinkommen 29 über das Verbot der Zwangsarbeit, das Übereinkommen 87 über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts und das Übereinkommen 98 über Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen.


Südkorea ist seit 1991 offizielles Mitglied der ILO. Bis Januar 2021 hatte das Land jedoch nur vier der acht Kernübereinkommen ratifiziert. Von den restlichen vier sind diesmal drei in Kraft getreten. Davor wurden entsprechende nationale Gesetze wie das Gewerkschaftsgesetz, das Lehrergewerkschaftsgesetz und Beamtengewerkschaftsgesetz überarbeitet. Die Revisionen sind seit Juli letzten Jahres gültig.


Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass einige Regelungen des südkoreanischen Gesetzes mit dem ILO-Übereinkommen kollidieren und dies zu Verwirrung führen könne. Beispielsweise dürfen dem koreanischen Gesetz nach Personen, die keine Arbeiter sind, der Gewerkschaft nicht beitreten. Die ILO sieht jedoch vor, dass Gewerkschaften über eine Mitgliedschaft selbst entscheiden können.


Die Arbeitnehmerkreise fordern eine stärkere Anpassung an globale Standards. Trotz der gesetzlichen Überarbeitung seien für Arbeiter in prekären Beschäftigungsverhältnissen die Gewerkschaftsrechte nicht gewährleistet. Wegen strenger Vorgaben sei es zudem kaum möglich, einen Streik zu organisieren und dabei nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.


Arbeitgeber äußern die Sorge, dass sich in Zukunft Arbeitnehmer bei Konflikten an die ILO wenden könnten. Dadurch könne dem Image der Unternehmen geschadet werden oder es könne zu einem Handelsstreit kommen.

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