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Südkoreanisches Gericht weist Entschädigungsklage von früheren Sexsklavinnen zurück

2021-04-24

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Ein südkoreanisches Gericht hat eine Entschädigungsklage von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs während des Zweiten Weltkriegs gegen die japanische Regierung zurückgewiesen.


Das Bezirksgericht Seoul Zentral wies am Mittwoch die von 20 Opfern und Hinterbliebenen eingereichte Klage zurück.


Als Grund wurde das Prinzip der Staatenimmunität angeführt, welches besagt, dass ausgehend von der Unabhängigkeit und Gleichheit souveräner Staaten es keinem Staat gestattet sei, über einen anderen Staat zu Gericht zu sitzen.


Die Kläger behaupten, dass in diesem Fall das Prinzip der Staatenimmunität nicht geltend gemacht werden könne, da die Zwangsmobilisierung von Frauen zu Zwecken der Sexsklaverei durch Japan einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Das Gericht brachte als Gegenargument vor, dass es in Korea keine gesetzliche Regelung über den Anwendungsbereich der Staatenimmunität gebe. Demnach könne darüber nur nach dem Völkergewohnheitsrecht entschieden werden.


Das Gericht fügte am Ende des Urteils hinzu, dass die Frage der Opfer der Sexsklaverei durch Bemühungen der Regierung, einschließlich diplomatischer Verhandlungen geklärt werden müsse.


Das Richtergremium ging davon aus, dass in der Einigung zwischen Südkorea und Japan von 2015 über die Trostfrauenfrage bereits die Instrumente enthalten seien, um den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Einigung impliziert Geldzahlungen an die Opfer der Sexsklaverei über eine mit japanischen Finanzmitteln gegründete Stiftung.


Die Entscheidung des Gerichts steht im Kontrast zu einem früheren Urteil vom Januar, in dem dasselbe Gericht entschieden hatte, dass Japan zwölf Opfern der Sexsklaverei eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Millionen Won zahlen müsse. Das Richtergremium hatte damals die Auffassung vertreten, dass bei einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Grundsatz der Staatenimmunität nicht geltend gemacht werden könne.

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