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Lifestyle

Zur geplanten Kürzung der Wochenarbeitszeit bei einigen Unternehmen

#Sie fragen, wir antworten l 2017-12-16

Hörerecke

Q:In „Kreuz und quer“ wurde von veränderten Wochenarbeitszeiten bei einigen Unternehmen berichtet. Ich denke, die Vier- oder Viereinhalb- Tagewoche kann nicht bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden. Sicher gibt es entsprechende Abschläge, oder? Bei uns fordert die Wirtschaft neuerdings die Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen 8-Stunden-Arbeitstages, der in der Praxis ohnehin oft unterlaufen wird. Gibt es auch in Korea solche gesetzlichen Festlegungen?

A: Natürlich gibt es auch im koreanischen Arbeitsrecht entsprechende gesetzliche Regulierungen und Vorschriften zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütung usw. Genau genommen handelt es sich bei der Viereinhalb- Tagewoche um die Einführung einer 35-Stundenwoche statt der wie bisher im Arbeitsrecht festgelegten üblichen 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Nebenbei: Die 40-Stunden-Woche ist in Korea im öffentlichen Bereich mit 99% weitergehend umgesetzt als im privaten Bereich, für den 80,5% angegeben werden. Und mit 93% ist die 40-Stunden-Woche im produzierenden Gewerbe weiter verwirklicht als in anderen Bereichen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Kaufhäusern, Verkehrsbetrieben usw.

Eins der Unternehmen, um die es bei der betreffenden Nachricht ging, ist das Großunternehmen Sinsegae, konkret Sinsegae E-Mart, ein Großmarkt mit rund 50.800 Mitarbeitern. Dieser Großmarkt hat meist von 10.00 bis 24.00 Uhr offen, mit der Neuregelung soll um 23.00 Uhr Ladenschluss sein. Als Großmarkt ist der Sinsegae E-Mart ein reines, riesiges Vertriebsunternehmen und hat nichts mit dem produzierenden oder verarbeitenden Gewerbe zu tun, wo die Produktionsbänder zum Teil nicht stillstehen dürfen, das vereinfacht die Umsetzung etwas.
Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Mitarbeiter nur noch 7 Stunden pro Tag arbeiten, wer um 9.00 Uhr anfängt, macht dann um 17.00 Uhr Schluss statt wie bisher um 18.00 Uhr. Wer später anfängt, macht entsprechend später Schluss. Man bemüht sich auch um die Einführung von gleitenden Arbeitszeiten. Es heißt, dass das Unternehmen sich in den letzten zwei Jahren auf diesen Schritt hin zu mehr Arbeitnehmerfreundlichkeit vorbereitet hat und damit wohl eine gewisse Vorreiterrolle in Korea spielen dürfte. Dazu gehört auch, dass Sinsegae E-Mart in letzter Zeit 1.000 befristet Beschäftigten feste Arbeitsverträge gegeben hat. Die prekäre Beschäftigung ist ja eins der problematischsten Themen auf dem koreanischen Arbeitsmarkt.
Betroffen von der Neuregelung sind nicht die Angestellten im Verwaltungs-und Managementbereich, sondern nur die Arbeiter in den Läden vor Ort, die derzeit mit 6.940 Won pro Stunde und rund 1,45 Mio. Won pro Monat etwas über dem Mindestlohn von 6.470 Won pro Stunde und dem Mindesteinkommen liegen. Die Mitarbeiter, die von der Arbeitszeitkürzung bei vollem Lohnausgleich betroffen sind, sprechen sich in der Mehrzahl für die neue Regelung aus. Nicht aber unbedingt die Gewerkschaften oder die etwas links angesiedelte Partei der Gerechtigkeit. Sie argumentieren, dass, wenn bis 2020 der Mindestlohn, wie von Regierungsseite versprochen, auf 10.000 Won angehoben wird, das Unternehmen durch die Senkung der Wochenarbeitszeit letztendlich spart, denn dann müsste das Unternehmen nach dem jetzigen Stand von 40 Stunden bei 10.000 Won Mindestlohn im Jahr 2020 rund 2,09 Mio. Won Monatslohn zahlen. Sie schlagen daher eine Lohnerhöhung statt Arbeitszeitverkürzung vor. Die Arbeitgeberseite hat daraufhin geantwortet, dass die Arbeitszeitverkürzung Tarifverhandlungen und Lohnerhöhungen nicht ausschließen würde. Das ist auch ein Grund, warum die betroffenen Arbeitnehmer die Arbeitszeitverkürzung bei Lohnausgleich begrüßen, hieß es.

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