Der Begriff „Kulturgut“, eine über 60 Jahre lang benutzte Bezeichnung für historische Stätten und Relikte in Korea, gehört der Vergangenheit an.
An dessen Stelle tritt der international gültige Begriff „heritage“ (Erbe). Die Behörde für Kulturerbe wurde damit zur Behörde für Nationales Erbe.
Die Behörde teilte mit, dass ein entsprechendes Rahmengesetz zum nationalen Erbe am heutigen Freitag in Kraft getreten sei.
Bisher lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf der Bewahrung des Erbes und der Regulierung. Künftig sollen Projekte zur Entwicklung und Herstellung von Inhalten und Produkten mittels nationalen Erbes gefördert werden.
Choi Eung-chon, Leiter der Behörde für Nationales Erbe, sagte, die meisten Länder nutzten den Begriff „Erbe“ nach dem 1972 eingeführten UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, statt des Begriffs „Kulturgut“. Bisher hätten lediglich Südkorea und Japan noch an „Kulturgut“ als offiziellem Begriff festgehalten.