Ab dem heutigen Montag müssen Patienten in Arztpraxen und Krankenhäusern ihren Personalausweis vorzeigen, um behandelt werden zu können.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass entsprechende Änderungen zum Gesetz zur nationalen Krankenversicherung heute wirksam würden. Sie sähen eine verschärfte Identitätsfeststellung bei den von der Krankenversicherung gedeckten Behandlungen vor.
Demnach muss die Identität der Patienten mittels der nationalen Identitätskarte, des Führerscheins oder des Reisepasses bestätigt werden. Auch ein elektronisches Signaturzertifikat und ein mobiler Personalausweis werden akzeptiert.
Die Identitätspflicht solle verhindern, dass Unbefugte die Identität anderer stehlen, erklärte die Regierung.
In den letzten fünf Jahren wurden jährlich im Schnitt 35.000 Identitätsdiebstähle für Leistungen der Krankenversicherung aufgedeckt.