Nordkorea hat den Volltext des am Mittwoch mit Russland unterzeichneten Abkommens über eine umfassende strategische Partnerschaft veröffentlicht.
Der Volltext des 23 Artikel umfassenden Vertrags wurde am Donnerstag von der staatlichen Nachrichtenagentur KCNA veröffentlicht.
Artikel 4 besagt, falls eine Vertragspartei durch einen bewaffneten Angriff durch einen oder mehrere Staaten in den Kriegszustand gerate, leiste die andere Vertragspartei entsprechend Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und den Gesetzen der Demokratischen Volksrepublik Korea und der Russischen Föderation mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unverzüglich militärischen und sonstigen Beistand.
Die Bestimmung ist fast identisch mit Artikel 1 des 1961 unterzeichneten nordkoreanisch-sowjetischen Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand.
Der genannte Artikel 51 der UN-Charta gesteht den Staaten das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein UN-Mitglied zu. Der russische Außenminister Sergej Lawrow argumentierte auf der Grundlage dieser Bestimmung, dass Artikel 4 des Partnerschaftsvertrags mit Nordkorea rechtlich einwandfrei sei.
Nordkorea und Russland vereinbarten zudem in Artikel 3, im Falle einer direkten Bedrohung, die zu einer bewaffneten Aggression führen kann, unverzüglich einen Verhandlungskanal in Betrieb zu setzen, um sich auf Kooperationsmaßnahmen zur Beseitigung der Bedrohung zu einigen.
In Artikel 8 heißt es, dass beide Länder Institutionen schaffen würden, um zum Zweck der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit für die Kriegsverhütung und für die Sicherstellung von Frieden und Sicherheit in der Region und der Welt gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen.
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Falls eine Vertragspartei das Abkommen suspendieren will, muss sie die andere Partei schriftlich darüber informieren. Ein Jahr nach der Mitteilung wird das Abkommen ausgesetzt.