Die Nationalversammlung hat am Mittwoch das sogenannte „Goo Hara-Gesetz“, einen Änderungsentwurf zum Zivilgesetz, verabschiedet.
In dessen Mittelpunkt steht die Einschränkung des Erbrechts der Eltern für das Vermögen ihrer Kinder, wenn sie als Erziehungsberechtigte ihrer Sorgepflicht nicht nachgekommen waren oder Straftaten wie Misshandlung begangen hatten.
Der Entwurf ist nach der 2019 verstorbenen Sängerin Goo Hara benannt. Ihr Bruder hatte um eine entsprechende Gesetzgebung gebeten, weil ihre leibliche Mutter die Hälfte ihres Erbes gefordert hatte, obwohl sie die Tochter verlassen hatte, als diese klein war.
In der Vorlage werden als Bedingungen für eine mögliche Aberkennung des Erbrechts eine gravierende Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser, eine schwere Straftat oder eine sonstige äußerst ungerechte Behandlung genannt.
Die geänderte Fassung tritt im Januar 2026 in Kraft.