Der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung hat das 20. Jahr in Folge eine Resolution zur Menschenrechtssituation in Nordkorea verabschiedet.
Der für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen zuständige Ausschuss nahm am Mittwoch (Ortszeit) die Resolution im Konsens an. Darin wird auf die schlimme Menschenrechtssituation in Nordkorea aufmerksam gemacht. Außerdem werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lage gefordert.
In der neuen Resolution wird auf die Ankündigung Nordkoreas vom Januar 2024 hingewiesen, dass es keine Wiedervereinigung mit Südkorea mehr anstreben wolle. Man sei besorgt über mögliche negative Auswirkungen dieses politischen Kurses auf die Menschenrechtslage, einschließlich der Frage der getrennten Familien, heißt es.
Nordkorea wird zudem vorgeworfen, mit dem Gesetz zur Ablehnung reaktionären Gedankenguts und von reaktionärer Kultur, dem Gesetz zur Gewährleistung der Jugendbildung sowie dem Gesetz zum Schutz der Kultursprache von Pjöngjang die Gedanken- und Gewissensfreiheit ernsthaft einzuschränken. Man fordere, alle einschlägigen Praktiken und Gesetze dieser Art abzuschaffen oder zu reformieren, heißt es weiter.
Es ist das erste Mal, dass Angaben über Nordkoreas Definition der innerkoreanischen Beziehungen als solche zwischen zwei feindlichen Ländern und die drei Gesetze in eine Menschenrechtsresolution zu dem Land aufgenommen wurden.
Diese standen auch bei der neulich abgehaltenen Universellen Periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage in Nordkorea im UN-Menschenrechtsrat oben auf der Tagesordnung.
Die Resolution wird später in einer Plenarsitzung der UN-Generalversammlung behandelt.