Der Vorsitzende der oppositionellen Demokratischen Partei, Lee Jae-myung, ist in erster Instanz vom Vorwurf der Anstiftung zum Meineid freigesprochen worden.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral sprach am Montag Lee vom Vorwurf frei, einen Zeugen in einem Gerichtsprozess im Jahr 2019 zu einer Falschaussage gedrängt zu haben.
Lee hatte damals wegen der angeblichen Verbreitung falscher Informationen vor Gericht gestanden. Denn er hatte in einer Fernsehdebatte im Wahlkampf für den Gouverneursposten der Provinz Gyeonggi 2018 behauptet, dass er früher fälschlicherweise beschuldigt worden sei, sich als Staatsanwalt ausgegeben zu haben.
Die Staatsanwaltschaft klagte Lee daraufhin im Oktober letzten Jahres wegen Verdachts auf die Anstiftung zum Meineid an.
Der Vorwurf, dass sich Lee in Kollusion mit einem Journalisten als Staatsanwalt ausgegeben hatte, geht auf einen Vorgang im Jahr 2002 zurück. Lee, damals Rechtsanwalt, war wegen des Vorwurfs zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der Oppositionspolitiker wurde kürzlich in einem anderen Prozess wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.