Die Staatsanwaltschaft hat Präsident Yoon Suk Yeol als Verdächtigen wegen des Vorwurfs des Hochverrats eingestuft.
Die für den Fall der Ausrufung des Kriegsrechts zuständige Ermittlungszentrale der Staatsanwaltschaft definierte am Sonntag das Ereignis als Aufruhr, den Amtsträger mittels des Missbrauchs ihrer Amtsgewalt zum Zwecke der Störung der verfassungsmäßigen Ordnung verursacht hätten. Beides seien Tatbestände des Machtmissbrauchs und Hochverrats, erklärte Ermittlungsleiter Park Se-hyun.
Nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz könnten Staatsanwälte selbstverständlich zu einer Straftat ermitteln, die in einem direkten Zusammenhang mit einem Verbrechen stehe, zu dessen Untersuchung Staatsanwälte befugt seien, fuhr er fort.
Zwar ist die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen zum Hochverrat nicht direkt zuständig. Park machte mit der Bemerkung aber deutlich, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Hochverrats möglich sind, wenn dieser mit einem Machtmissbrauch einherging.
Ein amtierender Präsident genießt zwar Immunität. Davon ist Hochverrat jedoch ausgenommen.
Park teilte die Absicht mit, unabhängig vom Status der Betroffenen nach Gesetzen und Prinzipien gründlich und bis zum Schluss zu ermitteln.