Die Staatsanwaltschaft hat Präsident Yoon Suk Yeol erneut zu einer Vernehmung vorgeladen.
Das zuständige Sonderermittler-Team teilte am Montag mit, dass Yoon eine zweite Vorladung zugestellt worden sei.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Yoon aufgefordert, am Sonntag um 10 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Seoul Zentral zu erscheinen.
Präsident Yoon Suk Yeol ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft der ersten Vorladung nicht nachgekommen. Yoons Lager habe dies damit begründet, dass er noch keine Rechtsvertreter bestimmt habe.
Sollte Yoon der zweiten Vorladung ebenfalls nicht nachkommen, will die Staatsanwaltschaft die Gründe für seine Weigerung prüfen und über weitere Maßnahmen entscheiden.
Falls Yoon zu der Vernehmung erscheint, wäre dies das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass ein Präsident während seiner Amtszeit als Beschuldigter vor der Staatsanwaltschaft erscheint.
Die Staatsanwaltschaft teilte zudem mit, dass sie einen Haftbefehl beantragen will, sollte Yoon erneut ohne triftigen Grund der Vorladung nicht nachkommen.