Lee Jae-myung, Vorsitzender der Demokratischen Partei, hat die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes beantragt.
Lee wurde im vergangenen November wegen der Verletzung des Gesetzes zur Wahl öffentlich Bediensteter in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Er bat am Dienstag die Berufungsrichter, die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zu beantragen. Ihm zufolge sei die auf seinen Fall angewandte Bestimmung im Wahlgesetz über die Verbreitung von Falschinformationen ein übermäßiger Eingriff in die Freiheit der politischen Meinungsäußerung.
Sollten die Richter Lees Antrag akzeptieren und sollte es zu einer verfassungsrechtlichen Prüfung kommen, wird der Berufungsprozess bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Angelegenheit verschoben.
Die regierende Partei Macht des Volks warf Lee unterdessen eine Verzögerungstaktik vor.
Das Berufungsgericht wollte den Prozess gegen Lee laut einer früheren Ankündigung Ende Februar abschließen.
Im Falle der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils verliert Lee sein Abgeordnetenmandat. Zudem würde ihm für die kommenden zehn Jahre das passive Wahlrecht entzogen.