Präsident Yoon Suk Yeol hat am Dienstag bei Gericht beantragt, seine Inhaftierung zurückzunehmen.
Der suspendierte Staatschef wurde wegen des Verdachts, Anführer einer Rebellion zu sein, in Untersuchungshaft genommen und vor Gericht gestellt.
Das zuständige Bezirksgericht Seoul Zentral muss darüber innerhalb von sieben Tagen nach der Antragstellung entscheiden, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Yoons Anwalt Yun Gap-geun begründete den Antrag mit der Einschätzung, dass die Haftfrist bereits abgelaufen sei. Zudem liege eine Gesetzwidrigkeit vor, da eine Behörde ohne Ermittlungsbefugnis in dem Fall ermittelt habe und die Anklage auf der Grundlage solcher Ermittlungen erhoben worden sei.
Yoons Verteidigerteam behauptet, dass die Frist für die Untersuchungshaft um Mitternacht am 25. Januar abgelaufen sei. Am 26. Januar, als die Anklageerhebung erfolgt sei, sei die Frist bereits verstrichen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft war aufgrund der Strafprozessordnung davon ausgegangen, dass die Frist für die Untersuchungshaft erst am 27. Januar enden würde.
Anwalt Yun erklärte zudem, dass die Ausrufung des Kriegsrechts keinen Hochverrat darstellen könne.
Die erste vorbereitende Anhörung im Prozess wegen Hochverrats gegen Yoon ist für den 20. Februar vorgesehen.