Die Regierung hat beschlossen, Körperschaften den Handel mit virtuellen Vermögenswerten schrittweise zu erlauben.
Die Finanzdienstekommission präsentierte am Donnerstag eine Roadmap für die Beteiligung von Körperschaften am Markt für virtuelle Vermögenswerte.
Derzeit ist den Körperschaften grundsätzlich verboten, mit virtuellen Vermögenswerten zu handeln.
Nach dem Plan wird immer mehr Körperschaften erlaubt, Konten für virtuelle Vermögenswerte unter ihrem eingetragenen Namen zu eröffnen.
Derzeit dürfen lediglich Strafverfolgungsbehörden zur Einziehung von Erträgen aus Straftaten Konten für die Veräußerung virtueller Vermögenswerte haben.
Ab dem zweiten Quartal dieses Jahres dürfen die von der Regierung anerkannten Spendenorganisationen und Universitäten, die Spenden in Kryptowährungen erhalten, solche Konten unter dem eingetragenen Namen der Organisation eröffnen.
Laut dem Plan können ab der zweiten Jahreshälfte auch 3.500 börsennotierte Körperschaften und Körperschaften, die als professionelle Investoren registriert sind, von dieser Maßnahme profitieren. Davon werden jedoch Finanzinstitute ausgenommen sein.