Generalstaatsanwalt Shim Woo-jung hat seine Entscheidung gerechtfertigt, gegen die Gerichtsentscheidung zur Aufhebung der Untersuchungshaft von Präsident Yoon Suk Yeol keine Berufung einzulegen.
Nach Prüfung verschiedener Meinungen, darunter der des zuständigen Ermittlungsteams und leitender Staatsanwälte, habe er diese Entscheidung im Einklang mit dem Grundsatz eines ordentlichen Gerichtsverfahrens getroffen, sagte Shim am Montag.
Er wies die Rücktrittsforderung von fünf Oppositionsparteien zurück. Sie hatten gewarnt, dass sie andernfalls einen Amtsenthebungsantrag gegen ihn stellen wollen. Er denke nicht, dass seine Maßnahme einen Rücktritt oder ein Amtsenthebungsverfahren rechtfertige, sagte Shim.
Er habe einen Verstoß gegen das Prinzip, dass das Recht auf die Inhaftierung einer Person beim Gericht liege, gegen das Prinzip eines ordentlichen Gerichtsverfahrens und das Verhältnismäßigkeitsprinzip gesehen. Daher habe er auf eine Berufung verzichtet, fügte Shim hinzu.
Man könne jedoch mit der Entscheidung des Gerichts zur Berechnung der Dauer der Inhaftierung kaum einverstanden sein. Er habe das Ermittlungsteam angewiesen, dies im Gerichtsprozess anzufechten, erklärte er weiter.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral hatte am Freitag entschieden, dass Yoons Untersuchungshaft aufgehoben wird. Begründet wurde dies damit, dass die Berechnung der Haftdauer durch die Staatsanwaltschaft nicht den Grundsätzen der Strafprozessordnung entspreche. Daher habe sich Yoon rechtswidrig in Untersuchungshaft befunden, als die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt habe.