Die Nationale Menschenrechtskommission hat der Regierung empfohlen, die gesetzliche Altersgrenze für den Ruhestandseintritt von derzeit 60 auf 65 Jahre zu erhöhen.
Das gab die Kommission am Montag bekannt. Sie sehe einen institutionellen Verbesserungsbedarf für die Gewährleistung des Rechts älterer Arbeitnehmer auf ein menschenwürdiges Leben, hieß es. Dabei wies das Gremium auf den in Südkorea im OECD-Vergleich hohen Anteil der von relativer Armut betroffenen Bevölkerung im Rentenalter hin.
Die Kommission machte auf die Differenz zwischen der Altersgrenze für den Ruhestandseintritt und dem Renteneintrittsalter aufmerksam, das 65 Jahre beträgt. Um die entstandene Einkommenslücke zu schließen, sollte daran gearbeitet werden, die Altersgrenze für den Ruhestandseintritt auf 65 Jahre anzuheben.
Damit dies nicht zu negativen Folgen wie einem Rückgang bei der Neueinstellung junger Menschen führe, sollte die Regierung Maßnahmen zur Finanzierung von Löhnen älterer Menschen ergreifen. Auf diese Weise sollte sie sich bemühen, sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer zu entlasten, betonte die Kommission.