Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag den Antrag der Nationalversammlung auf Amtsenthebung des Leiters der Bezirksstaatsanwaltschaft Seoul Zentral, Lee Chang-soo, zurückgewiesen.
Die Entscheidung trafen die Richter einstimmig. Demnach kann Lee umgehend an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Den Antrag gegen Lee hatte die Nationalversammlung am 5. Dezember letzten Jahres unter Federführung der Demokratischen Partei verabschiedet. Grund war, dass er im Fall der Aktienkursmanipulation, in den First Lady Kim Keon-hee verwickelt war, nicht ordentlich ermittelt habe. Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft schließlich beschlossen, Kim nicht anzuklagen.
Gegen die Lee unterstellten Staatsanwälte Cho Sang-won und Choi Jae-hun waren aus demselben Grund Amtsenthebungsanträge gestellt worden. Diese wies das Verfassungsgericht ebenfalls zurück.
Das Verfassungsgericht betrachtete es nicht als Ermessensmissbrauch, dass die Staatsanwälte im Zuge der Ermittlungen Kim an einem Drittort vernommen hatten. Es könne außerdem nicht davon ausgegangen werden, dass sie falsche Informationen zu dem Fall verbreitet hatten, so das Gericht.