Die Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung aufrechterhalten, keine Berufung gegen die gerichtliche Aufhebung der Untersuchungshaft von Präsident Yoon Suk Yeol einzulegen.
Die Oberste Staatsanwaltschaft teilte in einer Stellungnahme am Donnerstag mit, dass die Position der Staatsanwaltschaft unverändert bleibe.
Die quasi-judizielle Entscheidung habe der Generalstaatsanwalt nach ausführlicher Anhörung von Meinungen des zuständigen Ermittlungsteams und leitender Staatsanwälte sowie Überlegungen getroffen. Die Entscheidung sollte daher nicht von außen beeinflusst werden, hieß es.
Yoon war am Samstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Das Oppositionslager hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.
Nach der Strafprozessordnung kann gegen die Entscheidung für die Aufhebung einer Inhaftierung eine sofortige Berufung binnen sieben Tagen ab dem Folgetag eingereicht werden. Die Staatsanwaltschaft hätte daher bis Freitagmitternacht für einen solchen Schritt Zeit.