Die offizielle Wahlkampfphase für die am 2. April vorgesehenen Nachwahlen beginnt am morgigen Donnerstag.
Die Nationale Wahlkommission gab am Mittwoch bekannt, dass vom 20. März bis zum 1. April sämtliche Wahlkampfaktivitäten erlaubt seien, die nicht durch das Gesetz über die Wahl öffentlicher Ämter eingeschränkt seien.
Bei den Nachwahlen am 2. April müssen der Leiter des Bildungsamtes von Busan sowie fünf Leiter lokaler Verwaltungen neu gewählt werden. Auch acht Mandate in Parlamenten von Städten und Provinzen sowie neun Mandate in kommunalen Parlamenten müssen neu vergeben werden.
Im Falle der Wahl des Leiters des Bildungsamtes dürfen die politischen Parteien nicht eingreifen. Die Kandidaten dürfen sich weder für oder gegen eine bestimmte Partei aussprechen noch bekannt machen, dass sie von einer Partei unterstützt werden.