Universitäten in Südkorea wollen ihren Medizinstudierenden nicht erlauben, sich kollektiv beurlauben zu lassen.
Darauf einigten sich die Präsidenten der 40 Universitäten, die über eine medizinische Fakultät verfügen, auf einer Sitzung am Mittwoch.
Beschlossen wurde, Anträgen auf eine Beurlaubung nicht stattzugeben, solange kein hierfür anerkannter Grund vorliegt. Zu den anerkannten Gründen zählen die Einberufung oder der Dienst nach dem Wehrpflichtgesetz und eine Langzeitkur aufgrund körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen. Außerdem fallen darunter Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung.
Die Entscheidung erfolgte inmitten des anhaltenden Konflikts zwischen Regierung und Ärzteschaft um die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin. Die Regierung hatte Anfang März angekündigt, die Zahl der Medizinstudienplätze für das Studienjahr 2026 auf 3.058, damit auf den Stand vor der Aufstockung in diesem Jahr, unter Bedingungen zurückzusetzen. Als Voraussetzung wird gefordert, dass alle Medizinstudierenden, die sich aus Protest beurlauben ließen, bis Ende März an die Schulen zurückkehren.