Die Unterlagen zum Verfahren gegen den Präsidentschaftskandidaten der Demokratischen Partei (DP) Lee Jae-myung sind am Freitagmorgen beim Obergericht Seoul eingegangen.
Dies geschah nur einen Tag, nachdem der Oberste Gerichtshof den Freispruch für Lee wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen hatte.
In den kommenden Tagen wird durch Zuteilung festgelegt, welche Kammer des Obergerichts das erneute Berufungsverfahren übernimmt.
Die ursprünglich zuständige sechste Strafkammer, die das vorige Urteil gefällt hatte, ist davon ausgeschlossen.
Üblicherweise vergeht von der Übermittlung der Gerichtsakten bis zum endgültigen Urteil mindestens ein Monat. Dies lässt vermuten, dass das abschließende Urteil wohl nicht mehr vor der anstehenden Präsidentschaftswahl verkündet werden kann.
Sobald die Akten einer Kammer zugewiesen wurden, wird das Gericht die Beteiligten vorladen. Verzögert sich die Zustellung dieser Vorladung, setzt das Gericht einen neuen Termin fest.