Das Obergericht Seoul hat den ersten Verhandlungstermin im zurückverwiesenen Verfahren gegen Lee Jae-myung, den Präsidentschaftskandidaten der Demokratischen Partei, wegen des Vorwurfs des Wahlgesetz-Verstoßes auf den 18. Juni verlegt.
Die Entscheidung gab das zuständige Richtergremium am Mittwoch bekannt.
Die Verlegung des Termins auf einen Zeitpunkt nach der Präsidentschaftswahl begründete das Richtergremium damit, dass es dem Angeklagten, einem Präsidentschaftskandidaten, faire Chancen im Wahlkampf bieten wolle. Auch sollte die Kontroverse über die Fairness des Prozesses beigelegt werden.
Das Richtergremium hatte am 2. Mai, am Tag nach der Zurückverweisung durch den Obersten Gerichtshof, die Zuständigkeit in dem Fall erhalten und den ersten Verhandlungstermin auf den 15. Mai festgesetzt.
Daraufhin stellte Lees Anwalt einen Antrag auf die Verlegung des Termins auf einen Zeitpunkt nach dem Wahltag. Zugrunde gelegt wurden dabei Artikel 116 der Verfassung zur Gewährleistung gleicher Chancen im Wahlkampf sowie Artikel 11 des Gesetzes über öffentliche Wahlen, nach dem die Festnahme und Inhaftierung von Präsidentschaftskandidaten während der Wahlkampfperiode verboten sind.
Lee war 2022 angeklagt worden, weil er im Dezember 2021 als Präsidentschaftskandidat der DP in einer Fernsehsendung falsche Angaben gemacht haben soll.
In erster Instanz wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wurde er jedoch am 26. März freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch am 1. Mai den Freispruch auf und verwies den Fall an das Obergericht Seoul zurück.