Tschechien ist zur sofortigen Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von neuen Atomreaktoren bereit, sobald die Frage der einstweiligen Verfügung geklärt ist.
Diese Zusage erhielt Industrieminister Ahn Duk-geun beim Treffen mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Petr Fiala am Mittwoch (Ortszeit) in Prag.
Ursprünglich sollte der Vertrag am gestrigen Mittwoch unterzeichnet werden. Der tschechische Auftraggeber entschuldigte sich öffentlich für die abgesagte Unterzeichnungszeremonie. Gegen die gerichtliche Verfügung will er in Berufung gehen. Ein Gericht hatte entschieden, dass der Vertrag mit Südkorea nicht unterzeichnet werden darf, bis ein Urteil in der Sache gefällt wurde.
Daniel Benes, CEO des tschechischen Energieunternehmens CEZ, kündigte auf einer Pressekonferenz in Prag an, einen Antrag auf die Abweisung der einstweiligen Verfügung zu stellen und das Projekt weiterzuführen.
Die Regierung in Prag genehmigte am Mittwoch (Ortszeit), dass der Vertrag über den Reaktorbau sofort unterzeichnet werden kann, sobald die Frage der einstweiligen Verfügung geklärt ist.
Die Regierungen beider Länder vereinbarten unterdessen, in Spitzenindustrien wie Atomkraft, Zukunftsautos und Roboter stärker zusammenzuarbeiten. Sie unterzeichneten 14 Abkommen und Absichtserklärungen hierfür.
Die südkoreanische Regierung sicherte ihre Kooperation zu, damit das Projekt zum Bau neuer Reaktorblöcke im AKW Dukovany erfolgreich durchgeführt werden kann. Auch wollen beide Länder für einen gemeinsamen Eintritt in Märkte von Drittländern zusammenarbeiten.
Wann das tschechische Gericht über die Klage des französischen Stromkonzerns EDF entscheiden wird, ist noch unklar. Auch gab es Kritik, dass Südkorea eine Delegation zur Unterzeichnungszeremonie geschickt hatte, obwohl es von der Klage durch EDF wusste.
Ein Vertreter der südkoreanischen Regierung verteidigte das Vorgehen mit dem Hinweis darauf, dass die tschechische Seite anscheinend kein Problem gesehen und den Vertrag habe abschließen wollen. Es würden jedoch voraussichtlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.
Wie verlautete, habe die französische Seite in Bezug auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des südkoreanischen Bewerbers unzulässige Subventionen vermutet und das Bieterverfahren in Frage gestellt.