Ein Gerichtsurteil in Südkorea zur Anerkennung der Verantwortung Japans für die Entschädigung von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs zur Kolonialzeit ist am Donnerstag endgültig bestätigt worden.
Das Bezirksgericht Cheongju entschied am 25. April zugunsten des Klägers Kim Young-man, Sohn der verstorbenen ehemaligen Trostfrau Gil Gap-soon. Die japanische Regierung müsse 200 Millionen Won (144.000 Dollar) Entschädigung zahlen, hieß es.
Das war das dritte Gerichtsurteil in Südkorea, mit dem Japans Verantwortung für die Entschädigung von Opfern der sexuellen Versklavung durch seine Armee anerkannt wurde.
Das Urteil steht nun fest, weil die Regierung in Tokio vor dem Ende der Berufungsfrist am Mittwoch keine Schritte unternahm.
Gil wurde im Jahr 1924 in Muju in der Provinz Nord-Jeolla geboren. Sie wurde 1941 im Alter von 17 Jahren nach Japan verschleppt und musste auf der Insel Nagasaki als Trostfrau dienen.
Japan ging bisher auf keines der Gerichtsverfahren in Südkorea zu Opfern der Sexsklaverei ein. Zur Begründung hieß es, dass Japan gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip der Staatenimmunität als souveräner Staat von der Gerichtsbarkeit anderer Länder befreit sei.
Bei der Urteilsverkündung erklärte das Gericht in Cheongju dazu, dass eine Ausnahme anerkannt werden müsse, wenn es sich um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, das gegen universelle Werte und Normen der Menschheit verstoße.