Tschechische Behörden haben Einspruch gegen eine Gerichtsverfügung eingelegt, mit der eine Unterzeichnung eines Vertrags mit Südkorea über den Bau von Atomkraftwerken blockiert wird.
Elektrarna Dukovany II (EDU II), Auftraggeber des Projekts, erhob am Montag (Ortszeit) beim Obersten Verwaltungsgericht in Tschechien Einspruch.
Eine Vertragsunterzeichnung soll nach Einschätzungen in der Branche möglich sein, sobald das Gericht dem Einspruch stattgibt.
Ein Gericht in Brünn hatte am 6. Mai eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der EDU II keinen Vertrag mit dem südkoreanischen Unternehmen KHNP unterzeichnen darf. Diese ist so lange gültig, bis das Urteil zu einer Verwaltungsklage des französischen Stromkonzerns EDF feststeht. Der Konzern war im Bieterwettbewerb unterlegen.
Die ursprünglich für den 7. Mai vorgesehene Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken im Atomkraftwerk Dukovany musste daher kurzfristig abgesagt werden.
KHNP will aufgrund erlittener Schäden wegen der Verzögerung seinerseits Rechtsbehelf beim Obersten Verwaltungsgericht beantragen.