Das Gesetz zur Verbesserung der Vertriebsstruktur von Mobilgeräten in Südkorea ist am heutigen Dienstag abgeschafft worden.
Die größte Veränderung als Folge der Abschaffung des 2014 eingeführten Gesetzes ist der Wegfall der Obergrenze für Handysubventionen.
Nach dem Gesetz durften die von Geschäften im Einzelhandel angebotenen zusätzlichen Anreize 15 Prozent einer von einem Mobilfunkanbieter festgelegten offiziellen Subvention nicht überschreiten.
Mit dem Wegfall dieser Obergrenze kann von nun an die Höhe der Zuschüsse je nach Verkaufsstelle sehr unterschiedlich ausfallen.
Auch werden die bisher für illegal gehaltenen verschiedenen Formen der Unterstützung, wie ein „Payback“, erlaubt sein, sollten diese in Verträgen festgeschrieben sein.
Angesichts eines befürchteten anfänglichen Chaos auf dem Markt nach der Abschaffung des Gesetzes setzt die Koreanische Kommunikationskommission gemeinsam mit den Mobilfunkanbietern eine Arbeitsgruppe ein. Der Markt wird zudem weiter überwacht.