Der Jogye-Orden des koreanischen Buddhismus hat mit Wirkung ab heute die Schaugebühr für Kulturgüter abgeschafft, die landesweit an 65 Tempeln verlangt wurde.
Das stellt die erste Abschaffung der Schaugebühr für national ausgewiesene Kulturgüter an Tempeln seit der Einführung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz im Jahr 1962 dar.
Im Gegenzug für den Verzicht auf die Gebühr erhalten die Tempel staatliche Unterstützung.
An fünf Tempeln, die auf Stadt- oder Provinzebene ausgewiesene Kulturgüter besitzen, wird jedoch weiter die Schaugebühr erhoben, weil sie nicht von staatlicher Unterstützung profitieren können.