Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Meinungsumfragen zu den Parlamentswahlen und die Berichterstattung darüber sind ab dem heutigen Donnerstag verboten.
Das Verbot gelte bis 18 Uhr am 10. April, dem Wahltag, gab die Nationale Wahlkommission am Mittwoch bekannt.
Die kurz vor dem Wahltag veröffentlichten Umfrageergebnisse könnten die Wahlen beeinflussen. Unfaire und ungenaue Umfragen könnten die Fairness der Wahlen untergraben, so die Wahlkommission.
Es ist jedoch weiterhin möglich, die Ergebnisse von Umfragen zu veröffentlichen, die bis zum gestrigen Mittwoch (3. April) durchgeführt worden waren. Dabei muss unbedingt angegeben werden, dass die Umfragen vor dem Verbotszeitraum durchgeführt wurden.
Das Zitieren von Ergebnissen, die vor dem Verbotszeitraum bekannt gemacht wurden, ist ebenfalls erlaubt.